Kindesunterhalt in DĂĽsseldorf & NRW

Die Trennung ist eine Herausforderung, besonders wenn Kinder involviert sind. Als Ihre Düsseldorfer Familienrechtlerin unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um den Kindesunterhalt. Ich erkläre Ihnen verständlich, wie die Düsseldorfer Tabelle funktioniert und welche Faktoren bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle spielen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die für Sie und Ihr Kind optimal ist.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist die finanzielle UnterstĂĽtzung, die Eltern ihrem Kind schulden. Dabei gilt: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet den sogenannten Betreuungsunterhalt. Der andere Elternteil ist verpflichtet, den Barunterhalt zu zahlen.

Diese UnterstĂĽtzung deckt Kosten fĂĽr die Grundversorgung, wie:

  • Unterkunft und Verpflegung

  • Kleidung

  • Bildung und Freizeit

Mein Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, faire und klare Regelungen zu finden, die den Bedürfnissen des Kindes und den Möglichkeiten der Eltern gerecht werden.

Wie viel Kindesunterhalt muss gezahlt werden?

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Grundlage hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle, ein deutschlandweit anerkanntes Berechnungswerkzeug. „Der Kindesunterhalt ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern eine Investition in die Zukunft Ihres Kindes.“

Unterhaltsbeträge laut Düsseldorfer Tabelle 2025:

  1. Nettoeinkommen bis 2.100 €:

    • 0-5 Jahre: 482 €

    • 6-11 Jahre: 554 €

    • 12-17 Jahre: 649 €

    • ab 18 Jahre: 639 €

  2. Nettoeinkommen 2.501-2.900 €:

    • 0-5 Jahre: 531 €

    • 6-11 Jahre: 610 €

    • 12-17 Jahre: 714 €

    • ab 18 Jahre: 763 €

  3. Nettoeinkommen 4.101-4.500 €:

    • 0-5 Jahre: 656 €

    • 6-11 Jahre: 754 €

    • 12-17 Jahre: 883 €

    • ab 18 Jahre: 943 €

  4. Nettoeinkommen 7.201-8.200 €:

    • 0-5 Jahre: 887 €

    • 6-11 Jahre: 1020 €

    • 12-17 Jahre: 1.195 €

    • ab 18 Jahre: 1.276 €

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt fĂĽr den Unterhaltspflichtigen liegt 2025 bei:

  • 1.450 € fĂĽr Erwerbstätige (vorher 1.370 €),

  • 1.200 € fĂĽr nicht Erwerbstätige (vorher 1.120 €).

Sonder- und Mehrbedarf

Neben den regulären Unterhaltsbeträgen können zusätzliche Kosten anfallen:

  • Mehrbedarf: Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, z. B. fĂĽr Kinderbetreuung oder Nachhilfe.

  • Sonderbedarf: Einmalige auĂźergewöhnliche Kosten, etwa fĂĽr eine Klassenfahrt oder Zahnspange.

Für eine präzise Berechnung empfiehlt sich die Nutzung eines Unterhaltsrechners oder die Beratung durch einen Anwalt.

Wann muss ein Vater Kindesunterhalt zahlen? 

Die Verpflichtung zur Zahlung beginnt mit der Geburt des Kindes und endet, wenn das Kind finanziell unabhängig ist.

Unterhalt für minderjährige Kinder:
Solange das Kind minderjährig ist und bei einem Elternteil lebt, ist der andere Elternteil barunterhaltspflichtig.

Unterhalt für volljährige Kinder:
Auch volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt dann neu, wobei auch das Einkommen des Kindes berücksichtigt wird.

Unterhalt bei neuer Partnerschaft:
Zieht der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammen, ändert dies nichts an seiner Zahlungspflicht.

Kindesunterhalt berechnen: Wie geht das?

Die Berechnung des Unterhalts kann komplex sein. Online-Tools wie ein Unterhaltsrechner bieten eine erste Orientierung, berĂĽcksichtigen aber nicht alle individuellen Faktoren.

Ein Beispiel:

  • Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen: 2.100 €

  • Alter des Kindes: 6–11 Jahre

  • Unterhaltsbedarf laut Tabelle: 554€

Ich empfehle, die Berechnung mit einem Anwalt abzusichern, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt?

Der gesetzliche Mindestunterhalt wird jährlich angepasst und richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die von deutschen Gerichten als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts verwendet wird.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Mindestunterhaltsbeträge für minderjährige Kinder, abhängig vom Alter:

  • 0–5 Jahre: 482 Euro monatlich

  • 6–11 Jahre: 554 Euro monatlich

  • 12–17 Jahre: 649 Euro monatlich

Für den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt wird das hälftige Kindergeld vom Betrag abgezogen. Ab 2025 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 255 Euro

Diese Beträge beziehen sich auf die erste Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle, die bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.100 Euro des Unterhaltspflichtigen gilt. Bei höheren Einkommen kann der Unterhaltsbedarf entsprechend steigen. Auch Faktoren wie das Wechselmodell oder besondere Ausgaben können die Berechnung beeinflussen.

Wenn Sie Fragen zur Berechnung des Kindesunterhalts haben, stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin Olga Yudashkina aus Düsseldorf gern zur Verfügung. Die Düsseldorfer Tabelle dient dabei als Grundlage, doch jeder Fall ist individuell. Besonders bei höheren Einkommen, Sonderbedarf oder speziellen Konstellationen wie dem Wechselmodell ist eine präzise Berechnung wichtig. Mit meiner Erfahrung im Unterhaltsrecht unterstütze ich Sie bei der Klärung aller relevanten Punkte, etwa bei der Frage, wie das Kindergeld angerechnet wird oder wie viel Geld Ihnen als Unterhaltspflichtigem nach Abzug des Unterhalts übrig bleibt.

Der Kindesunterhalt sollte immer fair und ausgewogen geregelt sein – zum Wohl des Kindes und zur Absicherung Ihrer finanziellen Interessen, betone ich oft in meinen Beratungen. Vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihre Ansprüche oder Verpflichtungen detailliert prüfen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.

Was passiert, wenn das Kind volljährig wird?

Mit der Volljährigkeit ändern sich die Ansprüche:

  • Beide Elternteile sind nun barunterhaltspflichtig.

  • Der Bedarf richtet sich weiterhin nach der DĂĽsseldorfer Tabelle.

  • Das Einkommen des Kindes (etwa aus Nebenjobs oder Ausbildung) wird angerechnet.

Ein Beispiel: Ein volljähriges Kind, das noch bei einem Elternteil wohnt, hat Anspruch auf 628 €. Verdient das Kind 400 € aus einem Nebenjob, wird dieser Betrag anteilig angerechnet.

Die Umstellung des Unterhalts bei Volljährigkeit führt oft zu Unsicherheiten. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was für Ihr Kind und Ihre finanzielle Situation gerecht ist.

Was passiert bei Sonderfällen? 

RĂĽckwirkender Unterhalt:

Kindesunterhalt kann rĂĽckwirkend verlangt werden, wenn der Anspruch rechtzeitig geltend gemacht wurde.

Wechselmodell:

Beim Wechselmodell, bei dem das Kind gleichberechtigt von beiden Eltern betreut wird, wird der Unterhalt anteilig aufgeteilt. Ein Unterhaltsrechner Wechselmodell hilft bei der Berechnung, ersetzt jedoch keine anwaltliche Beratung.

Unterhalt bei Zusammenleben mit neuem Partner:

Ein neuer Partner hat keinen Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhalts. Der Unterhaltspflichtige bleibt verantwortlich.

Kindesunterhalt und die Steuer:

Kindesunterhalt ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei besonderen Belastungen, können Eltern steuerliche Vorteile geltend machen.

Was muss mir ĂĽbrig bleiben, wenn ich Unterhalt zahle?

Wie viel Geld dir nach der Unterhaltszahlung bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe des Unterhalts: Diese richtet sich nach deinem Einkommen und der DĂĽsseldorfer Tabelle.

  • Dein eigenes Einkommen: Je mehr du verdienst, desto mehr Unterhalt kannst du zahlen.

  • Deine Lebenshaltungskosten: Miete, Essen, Versicherungen und andere Ausgaben mĂĽssen gedeckt werden.

  • Selbstbehalt: Ein bestimmter Betrag muss dir zum Leben bleiben.

Der Selbstbehalt ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltszahlungen mindestens monatlich verbleiben muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen.

Warum gibt es den Selbstbehalt?

  • Existenzsicherung: Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwĂĽrdiges Leben. Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass Unterhaltspflichtige nicht durch ihre Zahlungsverpflichtungen in eine finanzielle Notlage geraten.

  • Leistungsfähigkeit: Der Selbstbehalt begrenzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Er soll verhindern, dass dieser durch die Unterhaltszahlungen so belastet wird, dass er seiner eigenen Arbeitspflicht nicht mehr nachkommen kann.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Die Höhe des Selbstbehalts hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Erwerbstätigkeit: FĂĽr Erwerbstätige ist der Selbstbehalt in der Regel höher als fĂĽr Nicht-Erwerbstätige.

  • Art des Unterhalts: Der Selbstbehalt kann je nach Beziehung zum Unterhaltsberechtigten (Kind, Ehepartner) unterschiedlich sein.

Sie haben Fragen zum Kindesunterhalt? Als Düsseldorfer Familienrechtlerin helfe ich Ihnen gern weiter. Wie hoch ist der Unterhaltsbetrag? Was bedeutet die Düsseldorfer Tabelle? Und was passiert, wenn mein Kind volljährig wird? All diese Fragen beantworte ich Ihnen verständlich und umfassend.

Ehevertrag

Die Entscheidung für einen Ehevertrag ist eine wichtige und oft auch emotionale. Als Anwältin für Familienrecht in Düsseldorf begleite ich Paare seit vielen Jahren bei diesem Schritt.

Familienrecht

Themen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht für Väter sowie der Umgang mit sensiblen familienrechtlichen Maßnahmen gehören zum Leistungsangebot der Kanzlei.

Trennungsunterhalt

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht in Düsseldorf stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen rund um den Trennungsunterhalt geht.