Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht in Düsseldorf stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen rund um den Trennungsunterhalt geht. In meiner Praxis erlebe ich oft, dass Trennungsunterhalt viele Unsicherheiten auslöst: Wie viel steht Ihnen zu? Wie lange wird er gezahlt? Und haben Sie überhaupt Anspruch darauf? Gemeinsam finden wir Antworten auf diese Fragen und sichern Ihre Rechte.
Die Höhe des Trennungsunterhalts wird individuell berechnet. Dabei spielen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner eine entscheidende Rolle. Zunächst ermitteln wir das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen. Auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Nebenjobs fließen in diese Berechnung ein.
Anhand der Faustregel von 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Partners kann eine erste Orientierung erfolgen. Diese Regel greift jedoch nur, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat.
Bei Eltern mit Kindern wird der Kindesunterhalt zuerst berücksichtigt, bevor der Trennungsunterhalt festgelegt wird. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist der Selbstbehalt: Der unterhaltspflichtige Partner darf einen Betrag für sich behalten, um seine Lebenshaltungskosten zu sichern.
„Die Berechnung des Trennungsunterhalts ist nicht nur eine Frage der Mathematik, sondern auch der Fairness. Mein Ziel ist es, dass Sie finanziell abgesichert sind und dennoch eine ausgewogene Lösung finden.“
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Die Dauer richtet sich nach folgenden Aspekten:
Im Trennungsjahr
Während des Trennungsjahres gilt: Der wirtschaftlich schwächere Partner hat fast immer Anspruch auf Trennungsunterhalt, solange ein Einkommensunterschied besteht.
Nach Ablauf des Trennungsjahres
Nach dem Trennungsjahr wird die Fortzahlung geprüft. Kann der unterhaltsberechtigte Ehepartner wieder arbeiten oder eigenes Einkommen erzielen, kann der Anspruch entfallen.
Was passiert nach der Scheidung?
Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung wird strenger geregelt. Er greift nur in Ausnahmefällen, etwa bei Krankheit, Betreuung von kleinen Kindern oder einer sehr langen Ehe.
Der Trennungsunterhalt ist eine Überbrückungshilfe.
Nach der Scheidung liegt der Fokus stärker auf der Eigenverantwortung beider Partner.
Nicht immer besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Es kommt auf die individuellen Umstände an:
Einkommensunterschied
Der wirtschaftlich schwächere Partner muss bedürftig sein, während der besser verdienende Partner leistungsfähig sein muss.
Dauer der Ehe
Auch bei kürzeren Ehen kann ein Anspruch bestehen, allerdings ist die Höhe oft geringer.
Verwirkung des Anspruchs
In seltenen Fällen kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfallen. Dies ist der Fall, wenn ein Ehepartner durch ein schwerwiegendes Fehlverhalten, wie Gewalt die gemeinsame Grundlage der Ehe zerstört hat.
Mit meiner Unterstützung stelle ich sicher, dass Ihre Rechte geprüft und durchgesetzt werden.
Während der Trennungszeit ist der unterhaltspflichtige Partner verpflichtet, den wirtschaftlich schwächeren Partner zu unterstützen. Dazu zählen:
Trennungsunterhalt
Dieser wird monatlich gezahlt und sichert den bisherigen Lebensstandard des unterhaltsberechtigten Partners ab.
Kindesunterhalt
Dieser hat Vorrang vor dem Trennungsunterhalt. Seine Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Trennungsunterhalt wird in der Regel nicht rückwirkend gezahlt. Wichtig ist daher, die Ansprüche frühzeitig geltend zu machen.
Er sichert die wirtschaftliche Unabhängigkeit während der Trennungsphase.
Er unterstützt Partner, die Kinder betreuen oder nach einer langen Ehe nicht direkt erwerbstätig sind.
Er erhält den bisherigen Lebensstandard, zumindest für eine Übergangszeit.
Für den unterhaltspflichtigen Partner kann der Trennungsunterhalt eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Streitigkeiten über die Berechnung sind häufig, besonders bei selbstständigen Einkommen oder hohen Fixkosten.
Als Anwältin in Düsseldorf setze ich mich dafür ein, dass Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden – egal, ob Sie Trennungsunterhalt fordern oder zahlen müssen.
Die Berechnung des Trennungsunterhalts wird komplizierter, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. Der Kindesunterhalt hat stets Vorrang. Erst danach wird der Trennungsunterhalt berechnet. Ein Trennungsunterhaltrechner kann eine erste Einschätzung geben, ersetzt jedoch keine individuelle Beratung.
Die richtige Regelung für den Trennungsunterhalt zu finden, erfordert Fingerspitzengefühl, rechtliches Wissen und ein Verständnis für Ihre persönliche Situation.“
Ich, Olga Yudashkina, Rechtsanwältin in Düsseldorf, unterstütze Sie bei allen Fragen rund um den Trennungsunterhalt, sei es während der Trennung, bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung oder bei Themen wie Selbstbehalt und Trennungsgeld. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, um eine gerechte und nachhaltige Lösung zu finden.
Die Entscheidung für einen Ehevertrag ist eine wichtige und oft auch emotionale. Als Anwältin für Familienrecht in Düsseldorf begleite ich Paare seit vielen Jahren bei diesem Schritt.
Themen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht für Väter sowie der Umgang mit sensiblen familienrechtlichen Maßnahmen gehören zum Leistungsangebot der Kanzlei.
Die Trennung ist eine Herausforderung, besonders wenn Kinder involviert sind. Als Ihre Düsseldorfer Familienrechtlerin unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um den Kindesunterhalt.
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