Gewährleistung Gebrauchtwagen in Düsseldorf & NRW

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann ein aufregender, aber auch herausfordernder Moment sein. Oft tauchen unerwartete Probleme auf, die Unsicherheit und Ärger verursachen. Was passiert, wenn der Gebrauchtwagen Mängel aufweist? Welche Rechte haben Sie als Käufer? Und wie setzen Sie diese erfolgreich durch? In meiner Kanzlei in Düsseldorf unterstütze ich Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf. Als erfahrene Anwältin im Vertrags- und Kaufrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihnen Sicherheit zu geben.

Inhaltsverzeichnis

Was zählt alles zur Gewährleistung bei Gebrauchtwagen?

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, die sicherstellt, dass der Verkäufer für Mängel haftet, die bereits beim Verkauf bestanden. Sie gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer eine Garantie anbietet.

Abgedeckte Bereiche der Gewährleistung

  • Sachmängel: Mängel, die den Gebrauchtwagen unbrauchbar machen oder den vereinbarten Zustand beeinträchtigen.

  • Versteckte Mängel: Defekte, die beim Kauf nicht erkennbar waren, wie z. B. Motorschäden.

  • Reparaturkosten: Kosten für notwendige Reparaturen, sofern diese auf einen Sachmangel zurückzuführen sind.

Ich unterstütze Sie dabei, festzustellen, welche Mängel unter die Gewährleistung fallen und wie Sie Ihre Rechte geltend machen können.

Wie lange haftet ein Händler für einen Gebrauchtwagen?

Bei Gebrauchtwagen, die von einem Händler verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Während der ersten 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand – der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Verkürzung der Gewährleistung

Für Gebrauchtwagen ist es Händlern erlaubt, die Gewährleistung auf ein Jahr zu verkürzen, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ich prüfe Ihren Vertrag und helfe Ihnen zu verstehen, welche Rechte Ihnen zustehen.

Was ist ein versteckter Mängel beim Autokauf?

Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Defekt erst nach dem Kauf sichtbar wird und der Käufer diesen bei einer normalen Besichtigung nicht erkennen konnte. Beispiele für versteckte Mängel sind:

  • Getriebeschäden: Probleme, die erst nach einigen Fahrten auftreten.

  • Manipulierte Kilometerstände: Ein häufiges Problem beim Gebrauchtwagenkauf.

  • Korrosion: Versteckter Rost an wichtigen Fahrzeugteilen.

Ich helfe Ihnen, versteckte Mängel rechtlich einzuordnen und Ihre Ansprüche auf Reparatur, Rücktritt oder Schadensersatz durchzusetzen.

Händlergarantie vs. Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Viele Käufer verwechseln Garantie und Gewährleistung. Es ist wichtig, die Unterschiede zu verstehen, um Ihre Rechte durchzusetzen:

  • Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben, haftet der Händler für Mängel, die beim Kauf bestanden.

  • Garantie: Eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers, die zusätzliche Rechte gewährt.

Garantie beim Privatverkauf

Beim Privatverkauf besteht keine gesetzliche Gewährleistungspflicht, es sei denn, diese wurde vertraglich vereinbart. Ich helfe Ihnen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche auch bei Privatverkäufen rechtlich abzusichern.

Typische Dienstleistungen meiner Kanzlei

Im Bereich Gebrauchtwagen und Gewährleistung biete ich folgende Leistungen an:

  • Prüfung des Kaufvertrags: Analyse, ob die Gewährleistung ordnungsgemäß geregelt wurde.

  • Durchsetzung von Ansprüchen: Unterstützung bei Reparatur, Rücktritt oder Schadensersatz.

  • Vertretung vor Gericht: Wenn der Verkäufer Ihre Rechte nicht anerkennt.

  • Beratung zu Garantien: Klärung, welche Garantie- und Gewährleistungsrechte Ihnen zustehen.

Warum ist anwaltliche Unterstützung wichtig? 

Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist oft kompliziert. Verkäufer versuchen häufig, die Verantwortung abzuwälzen oder Ansprüche abzuweisen. Mit anwaltlicher Unterstützung profitieren Sie von:

  • Rechtssicherheit: Fundierte Analyse Ihres Falls und Ihrer Ansprüche.

  • Effizienz: Schnelle und zielgerichtete Lösungen.

  • Erfahrung: Kompetente Vertretung bei Konflikten mit Händlern oder Privatverkäufern.

Ich setze mich für Ihre Rechte ein und unterstütze Sie bei jedem Schritt – von der Prüfung des Kaufvertrags bis zur Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Kosten für anwaltliche Unterstützung im Bereich Gebrauchtwagen 

Die Kosten für meine Unterstützung richten sich nach dem Umfang Ihres Anliegens und dem Streitwert. Hier einige Beispiele:

  • Erstberatung: 100–300 Euro.

  • Außergerichtliche Vertretung: Ab 500 Euro.

  • Vertretung vor Gericht: Abhängig vom Streitwert und Aufwand.

Ich bespreche die voraussichtlichen Kosten transparent und individuell mit Ihnen im Erstgespräch.

Wenn Sie Fragen zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf haben oder Unterstützung bei einem konkreten Fall benötigen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch, und wir besprechen gemeinsam die besten nächsten Schritte, um Ihre Rechte durchzusetzen.