Blaue Karte
Die Blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer ab einem bestimmten Mindesteinkommen, der ihnen den Aufenthalt im Bundesgebiet für mindestens 2 bis höchstens 4 Jahre mit der Möglichkeit des anschließenden Erhalts einer Niederlassungserlaubnis ermöglicht. Die Vorteile der Blauen Karte im Überblick:
Schnelles und unkompliziertes Antragsverfahren
Keine Deutschkenntnisse erforderlich
Möglichkeit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach 21 Monaten
Bis zu 12 Monate Aufenthalt außerhalb Deutschlands erlaubt
Visumsfreie Reisen innerhalb des Schengen-Raumes für Aufenthalte bis zu 90 Tagen im Ausland
Erleichterter Prozess des Familiennachzugs
Als Anwältin für Migrationsrecht biete ich Ihnen gerne meine Unterstützung bei Fragen zur Blauen Karte an.